Werkstatt - Kauf - Oberndorf am Lech

Attraktives Gewerbe-Objekt, KFZ-Betrieb mit 2 Wohnungen

750.000 €
Oberndorf am Lech
Objektart
Hallen/Lager/Produktion
Objekttyp
Werkstatt
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
86698
Ort
Oberndorf am Lech
Wohnfläche
130 m²
Grundstück
2.510 m²
Gesamtfläche
520 m²

Beschreibung:

Das angebotene Objekt ist ein modernes Autohaus mit zwei Wohnungen. Die größere Wohnung hat circa 90 m2. Das Apartment 40 m2.
Eine Nutzung, wie bisher, als Kfz-Betrieb oder auch für andere Zwecke ist vorstellbar. Die Wohnungen im Obergeschoss sind hervorragend für den neuen Eigentümer nutzbar. Durch die Unterkellerung ist das Objekt sehr flexibel, sowohl für die Lagerung von Teilen, als auch als Aufenthaltsräume für Mitarbeiter nutzbar.

Lagebeschreibung:

Eine Vielzahl von mittelständischen und familiengeführten Unternehmen haben sich über die Jahre im Oberndorfer Gemeindegebiet etabliert und wirtschaften engagiert und innovativ.
Die Lage des Objekts im Gewerbebereich, nahe der Bundestraßen B2 und B16, unweit von Donauwörth und circa 30 km von der A8 in Augsburg ist ideal für die Entwicklung einer Aktivität.

Ausstattung:

Energieausweis:

  • A+
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
Baujahr:
1996
Endenergieverbrauch:
163,1 kWh/(m²a)
Energieausweis:
Verbrauchsausweis
Energieeffizienzklasse:
F
Energieausweis gültig bis:
13.12.2027
wesentlicher Energieträger:
Öl
Baujahr lt. Energieausweis:
1996

Ausstattungsbeschreibung:

Im Erdgeschoss sind der Empfang mit Theke, Wartebereich, 2 Büroräumen, Teeküche und 2 WCs. Daneben die Halle mit der kompletten Ausstattung einer Kfz Werkstatt. Ergänzt wird der Betrieb durch 2 KFZ-Waschanlagen. Im hinteren Hofbereich sind viel Lagerplatz und 3 Gragen. Der Geräumige Keller hat einen Schacht durch dem mit einem Stapler die Möglichkeit zur Einlagerung verschiedenster Waren besteht. Unter dem Bürotrakt sind Heizung, Waschkeller, Lager, Aufenthaltsraum und Duschen und WCs.

Sonstige Angaben:

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Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax.
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Konrad Martiny
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