Beschreibung:
Die Gewerbeeinheit befindet sich im ersten Stock eines Bürohauses. Der große Raum umfasst 116m qm, die beiden kleineren Räume 20 und 30 qm. Eventuell kann auch das Büro mit 30 qm separat angemietet werden. Das Erdgeschoss beherbergt einen großen Empfangsbereich, eine Gemeinschaftsküche und die Sanitärräume. Parkmöglichkeiten in ausreichender Menge befinden sich direkt vor dem Gebäude. Das Baujahr ist 1988.Lagebeschreibung:
Direkt im Gewerbegebiet von Wallerstein, optimale Anbindung nach Nördlingen und dem westlichen Baden-Württemberg.Ausstattung:
Energieausweis:
Ausstattungsbeschreibung:
Die Räumlichkeiten sind mit Nadelfilz ausgelegt, der Flurbereich ist mit Natursteinplatten belegt. Die Fenster sind mit Innenjalousien ausgestattet, die Räume sind sehr hell durch ausreichend Tageslicht. Die Beleuchtung ist gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben installiert. Für die Computer sind RJ45-Verkabelungen und Doppeldosen vorgesehen. Die Gasheizung wurde 2022 erneuert, Warmwasserbereitung erfolgt über einen Warmwasserboiler. Glasfaseranschluss für schnelles Internet.Sonstige Angaben:
Impressum:RE/MAX Wohnglück
Immobilien-Verkaufsprofi UG & Co. KG
Reichsstraße 3
86609 Donauwörth
Tel.: +49 (0)906 / 999 847-10
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Alle Angaben sind ca., freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
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Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str.
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Hinweis zum Geldwäschegesetz: http://www.remax-wohnglueck.de/geldwaeschegesetz.xhtml
Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung
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Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
finden. Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax..
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