Attraktives Apartment, frisch vermietet
Beschreibung:
Das Haus wurde 1996 hochwertig errichtet. Das Apartment liegt im Erdgeschoss. Ein kleiner Garten, ein Kellerabteil. und 2 Stellplätze gehören dazu. Im Haus befinden sich 8 Wohnungen.Lagebeschreibung:
Lippertshofen ist ein Gemeideteil des Markt-Gaimersheim am Südrand des Landkreises Eichstätt.Ausstattung:
- Kabel Sat TV
Energieausweis:
- Baujahr:
- 1996
Ausstattungsbeschreibung:
Modern ausgestattetes Apartment mit Flur, Bad, Abstellraum und großem Wohn-Schlafraum mit Küchen-Nische.Direkter Zugang zum eigenen Garten
Sonstige Angaben:
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Jeder RE/MAX Franchise- und Lizenznehmer ist ein rechtlich
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Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (Immobilienmakler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str.
2, 80333 München
Rechtlicher Hinweis
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Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben
vorbehalten.
Hinweis zum Geldwäschegesetz: http://www.remax-wohnglueck.de/geldwaeschegesetz.xhtml
Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung
Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax.
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